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Umsetzung der EU-Verordnung 2024/900

über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung  (TTPW-VO)

Als Herausgeber des Stadt-Journals müssen wir nach der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (im Folgenden „TTPW-VO“), die am 9. April 2024 in Kraft getreten ist, informieren. Die maßgeblichen Bestimmungen gelten seit dem 10. Oktober 2025 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Mit der TTPW-VO verfolgt die Europäische Union das Ziel, demokratische Prozesse in Europa besser zu schützen.

Hintergrund sind zunehmende Fälle von Desinformation, der Missbrauch personenbezogener Daten zu politischen Zwecken sowie dokumentierte Einflussversuche aus dem In- und Ausland auf Wahlentscheidungen. Die Verordnung soll gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürger politische Werbung klar erkennen und nachvollziehen können, wer für den Inhalt verantwortlich ist und aus welchen Mitteln die Veröffentlichung finanziert wurde.

Auch die Art und Weise der gezielten Ansprache durch Werbung muss nachvollziehbar gemacht werden. Verlage sind künftig verpflichtet, politische Werbung eindeutig als solche kenntlich zu machen. Zusätzlich müssen sie Informationen über den Auftraggeber (Sponsor) der Anzeige offenlegen. Außerdem sind Angaben über Finanzierungsquellen und über eingesetzte Targetingverfahren erforderlich, sofern solche Verfahren genutzt wurden.

 

In der aktuellen Ausgabe des Stadt-Journals Februar/ März 2026 sind Anzeigen von politischen Parteien enthalten.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie alle vorgeschriebenen Informationen der Parteien: