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title: "Gesund durch Kur"
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description: "Das Thema Gesundheit nimmt bei uns in Bad Aibling einen großen Stellenwert ein. Hier lesen was wir für Ihre Kur bereithalten:"
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Die Kur
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Kur in Bad Aibling
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**Kuraufenthalt in Oberbayern**
 Bad Aibling hat sich der Heilung, aber vor allem auch der Prävention verschrieben. In der traditionsreichen Kur- und jüngsten Thermalstadt Bayerns gibt es **fünf Fachkliniken**, die den Gast „auf Herz und Nieren“ untersuchen. Denn schließlich lauern durch unseren hektischen Alltag stressbedingte Leiden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Schäden am Bewegungsapparat, die sich bei einer Früherkennung gut behandeln oder am besten ganz vermeiden lassen.

**Gesund werden - gesund bleiben**
 Wenn sich bereits lästige Symptome zeigen oder Sie gerade noch in einem Heilungsprozess stecken empfiehlt sich in jedem Fall eine individuelle, auf Sie zugeschnittene, Kur. Speziell in Bad Aibling finden Sie hierfür zwei Rheumakliniken für einen stationären Kuraufenthalt und ein ambulantes Kurmittelhaus. Diese haben sich besonders auf die heilende Kraft des Moores spezialisiert.

 

### Zeit zum gesund werden

Ein Unfall oder eine Erkrankung können uns aus der Bahn werfen. Oft braucht es vor allem Zeit und Geduld, um nach einer Operation oder längerer Krankheit zurück in den Alltag zu finden. Nehmen Sie sich daher eine Auszeit für Ihre Gesundheit, sobald Sie über einen längeren Zeitraum Symptome haben, die sich nicht bessern. Denn viele Leiden können, wenn diese über eine lange Zeit andauern, chronisch werden. Eine Kur kann hierfür eine tolle Maßnahme sein, um den Körper wieder ins Lot zu bringen und sich infolge wieder fit und gesund zu fühlen.

 

### Die offene Badekur kehrt zurück

Die "ambulante Badekur" (ambulante Vorsorgemaßnahme, früher auch als "offene Badekur" bekannt) ist als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen zurückgekehrt. Der Gesetzgeber hat im §23 SGB V dafür die notwendigen Weichen gestellt.

Die Kassen übernehmen 90 Prozent der Anwendungskosten sowie 100 Prozent der ärztlichen Leistungen.

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Welche Kur-Arten gibt es?

Bad Aibling ist Bayerns ältestes Moor- und jüngstes Thermalbad. Heute wird in der typisch oberbayerischen Kleinstadt im Mangfalltal „alles“ zum Thema Gesundheit angeboten. So bietet die Kurstadt Bad Aibling die Möglichkeit eine stationäre sowie eine ambulante Kur durchzuführen.

 

### Stationäre Kur in Bad Aibling

Folgende Einrichtung bieten eine stationäre Kur in Bad Aibling an:

- Behandelnde Indikationen:
    
    
    - Orthopädie
    - Rheuma
    - Rehabilitation nach Unfallfolgen
    
    Bietet zudem eine Anschlussheilbehandlung (AHB)
    für folgenden Krankheitsbildern an:
    
    
    - entzündlich-rheumatischen Krankheiten
    - verschleißbedingten Krankheiten
    - Zuständen nach Unfällen oder Operationen
    
    Deutsche Rentenversicherung Bund

### Ambulante Kur in Bad Aibling

Folgende Einrichtung bietet eine ambulante Kur in Bad Aibling an:

- **Kurmittelhaus Egger**
    Aiblinger Naturmoorbäder
    Rosenheimer Str. 55a
    Tel. +49 8061 2526
    
    Mooranwendungen, Physiotherapie, Krankengymnastik, Osteopathie
    Telefonische Voranmeldung erbeten!
- Vereinbaren Sie vor Ihrem ersten Moorvollbad rechtzeitig einen Termin bei einem zugelassenen Badearzt in Bad Aibling für eine Verordnung. Dieser stellt fest, ob Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen für ein Vollmoorbad erfüllen (z.B. keine Herz- oder Kreislaufprobleme)
- - **Badeärzte in Bad Aibling**
    - **Dr. med. Heinz Rohrer**
    - Orthopädie, Badearzt,
         Rosenheimer Str. 55a
         83043 Bad Aibling
         Tel.: +49 8061 91777
    - **Dr. med. Robert Hergenröther**
    - Internist, Badearzt
         Münchner Str. 5
         83043 Bad Aibling
         Tel.: +49 8061 8555
    - **Dr. Stephan Hermanns**
    - Badearzt
         Gartenstr. 21
         83043 Bad Aibling
         Tel.: +49 8061 937440

 

Ihr Weg zur Kur

Wer genau kann eigentlich eine Kur beantragen? Und wie ist der genaue Weg um einen passenden Kuraufenthalt zu bekommen? Hier gibt es Antworten:

- Wer kann eine Kur beantragen?**Grundsätzlich gilt:**
     Jeder gesetzlich Krankenversicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf einen Kuraufenthalt. Dieser kann alle drei Jahre (ambulant) beziehungsweise alle vier Jahre (stationär) erneut beantragt werden.
    
    Wer über einen langen Zeitraum Symptome hat, die nicht besser werden, sollte seinen Arzt nach einer Kur fragen. Denn dann kann eine Kur sinnvoll sein, um langfristig Gesundheitsschäden zu verhindern.
    
    **Ein Beispiel:**
     Ein Patient leidet unter Rückenschmerzen, Stress und Schlaflosigkeit. Hierfür wäre ein klassisches Beispiel eine Kur zur Burnout-Prävention, mit Anwendungen von Gesprächen mit einem Psychologen, über Rückenschule, Ausdauer- und Achtsamkeitstraining bis hin zu Moorbädern.
- Wie beantrage ich eine Kur?Nach einem **Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt** bescheinigt dieser, dass eine Kur medizinisch notwendig ist. Je nach Gesundheitszustand empfiehlt er eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, einen ambulanten oder stationären Aufenthalt.
    
    Nun folgt der **Kurantrag, den Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen**. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein.
    
    Wichtig ist auch eine umfassende **schriftliche Begründung Ihres Arztes**, warum eine Kurmaßnahme nötig ist. Er sollte zudem genau angeben, inwiefern sich die Beschwerden auf den Alltag des Patienten auswirken. Auch was sich der Arzt von einer Kur verspricht und wie erreichbar die Ziele sind, sollte vermerkt sein.
    
    Anschließend wird der Kurantrag überprüft. Die Prüfung wird durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt vorgenommen.
    
    Die Kur wird dann durch die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle genehmigt.
- Wer bezahlt die Kur?Grundsätzlich haben alle Versicherten gesetzlicher Krankenkassen Anspruch auf medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen.
    
    Private Krankenkassen zahlen die Kur dagegen nur, wenn ein entsprechender Tarif gebucht wurde.
    
    Wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht oder der behandelnde Arzt eine medizinische Reha verordnet, **zahlt meist die gesetzliche Krankenversicherung**.
    
    Droht der Arbeitnehmer arbeitsunfähig zu werden, ist in der Regel die **Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung** zuständig.
- Was muss ich als Patient bezahlen?Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme und einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme werden die Kosten vollständig übernommen. **Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Tag.**
    
    Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V in anerkannten Kurorten, werden 100 Prozent der Kurarztkosten und 90 Prozent der Kurmittel übernommen. Hinzu kann ein Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 16 Euro pro Tag (für Kleinkinder 25 Euro pro Tag) kommen. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt.
    
    Bitte klären Sie daher vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss erhalten. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Verordnung und 10 Prozent der Kurmittel.
- Wie lange dauert eine Kur?Eine ambulante oder stationäre Kur dauert normalerweise **drei Wochen** (21 Tage).
     Eine Verlängerung ist je nach Schwere der Erkrankung möglich.
- Wer legt den Kurort und die Klinik fest?Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung können Sie einen anerkannten Kurort frei auswählen.
     Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung empfiehlt der Kostenträger eine Vertragseinrichtung. Wünsche können geäußert werden.
- Was mache ich, wenn die Kur abgelehnt wird?Sollte Ihr Kurantrag abgelehnt werden, können Sie **schriftlich Widerspruch einlegen**, am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes. Das sollte innerhalb eines Monats nach der Ablehnung geschehen. Derzeit hat etwa die Hälfte der zunächst abgelehnten Anträge dann doch noch Erfolg.
    
    Wird der Widerspruch abgelehnt, **kann innerhalb von vier Wochen Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden**. Dieses Verfahren ist für Patienten kostenfrei, zieht sich aber oft in die Länge. Daher kann es sinnvoller sein, einige Monate zu warten und dann einen neuen Antrag zu stellen, der besser begründet ist.
    
    Außerdem können Sie **jederzeit auch auf eigene Kosten eine Kur durchführen**. Das heißt, Sie bezahlen selbst für Ihre Übernachtungen. Der Kurarzt im Heilbad oder Kurort verschreibt Ihnen nach entsprechender Untersuchung und bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien. 90 Prozent der Kosten für die Anwendungen übernimmt die Kasse, den Rest sowie die Rezeptgebühr zahlt der Patient selbst.

 

### Unser Service

**Haben Sie noch Fragen?**
 Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial zu, helfen Ihnen bei der Wahl einer geeigneten Unterkunft bei einer ambulanten Kur oder unterstützen Sie bei weiteren Fragen rund um Ihre Kur.

 Unser Team in der Kur- und Touristinformation
 freut sich über Ihren Kontakt:

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Rahmenprogramm für unsere Gäste

 Bad Aibling liegt fast unmittelbar an der imposanten Alpenkette unweit des Inntals. Kilometerweite Wander- und Radwege in sämtlichen Höhenlagen laden zu ausgedehnten Wanderungen ein. Das Bayerische Meer, den , erreicht man in einer knappen halben Stunde mit dem Auto. Hier laden Strandbäder und einsame Strände zum Relaxen und Baden ein. Die bayrische Hauptstadt  ist in 30 Minuten Fahrtzeit leicht erreichbar.

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Schon gewusst?

Modernes Kurprogramm für alle

Das Wort Kur assoziieren viele mit Senioren oder einer Reha nach schweren Krankheiten. Doch dies ist in der heutigen Zeit weit gefehlt. Immer mehr junge Menschen sind daran interessiert etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Denn immer mehr rückt in das Bewusstsein wie wichtig die Gesundheit des eigenen Körpers ist. Präventiv und auch unter Berücksichtigung der seelischen Verfassung werden infolge zunehmend mehr sogenannte Vorsorge-Kuren in Anspruch genommen.