Inhalt
Grabdenkmal (Errichtung, Änderung,...)
Eine Grabanlage soll errichtet oder eine bestehende geändert werden.
Eine Grabmalgenehmigung ist vor Ausführung der Maßnahmen zu beantragen.
Erforderlich ist
- Skizze
- Antrag des Steinmetzes
Gebühr: 20,- €
Informationen über Grabarten, Laufzeiten, Gestaltungsvorschriften und
Grabgebühren erhalten Sie telefonisch im
Friedhofamt.


7° / 12°C

Drucken