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Verfahren und Fristen

Der Anmeldetag für den Kindergarten wird über die Presse bekannt gegeben.
Die Anmeldung findet an diesem Tag in unserem Kindergarten statt.
Selbstverständlich werden in begründeten Fällen oder bei Wohnungswechsel auch während des laufenden Kindergartenjahres Kinder aufgenommen.
Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend freie Plätze vorhanden, so wird die Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:

  • Kinder, die in der Gemeinde bzw. im Schulsprengel Bad Aibling wohnen.
  • Die ältesten Kinder haben Vorrang (entsprechende Belege sind auf Anforderung vorzulegen).
  • Kinder, deren Familien sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden.

Die Leitung entscheidet über die Zuordnung eines Kindes zu einer Gruppe der Tageseinrichtung nach pädagogischen Erfordernissen und dem Alter des Kindes. Die gruppenübergreifende Arbeit aus Gründen der Pädagogik, der Urlaubs- und Teilschließungszeit oder die Zusammenlegung von Gruppen, z.B. bei Fortbildungsmaßnahmen des pädagogischen Personals, bleibt davon unberührt.

 

Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung besteht erst dann, wenn ein Betreuungsvertrag gemäß Anlage zwischen Rechtsträger und Erziehungsberechtigten abgeschlossen ist, der auch das Einzugsverfahren der Elternbeiträge vorsieht.

 

Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Der Träger der Tageseinrichtung hat vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Erziehungsberechtigten anzuhören. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • Durch den Besuch des Kindes die Unversehrtheit anderer Kinder erheblich gefährdet ist,
  • Die Erziehungsberechtigten trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Entrichtung des Beitrages in Verzug sind,
  • Die Erziehungsberechtigten wiederholt und trotz Abmahnung gegen die Regelungen der Ordnung der Tageseinrichtung verstoßen

Ansprechpartner/in

Roswitha Gehrke – Kindergartenleitung

Aktualisiert im Mai 2010

Öffnungszeiten Rathaus

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bad Aibling
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MO - FR:08:00-12:00
DO zusätzlich:14:00-18:00