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Breitbandausschreibung

Leistungsfähige Internetzugänge sind in der modernen Informationsgesellschaft zunehmend unverzichtbarer Bestandteil der Basisinfrastruktur. Es besteht jedoch teilweise noch erheblicher Ausbaubedarf. Um die Breitbandversorgungssituation im Stadtgebiet zu verbessern, plant Bad Aibling Maßnahmen zum Breitbandausbau.


Die Stadt Bad Aibling führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.


Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.


Zeitgleich führt die Stadt Bad Aibling ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.


Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.


Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.

 

Hier finden Sie das Expose, das Markterkundungs-Auswahlverfahren und die Bieterangaben.

 

 

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